Sie ersparen Sich das Sammeln von Einzelbelegen und die Vorlage des Quittungsheftes.
Mit der Speicherung aller Ausgaben und Zuzahlungen drucken wir Ihnen jederzeit oder nur am Jahresende eine Kostenaufstellung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse oder beim Finanzamt.
Das Finanzamt erkennt Ausgaben für Rezeptgebühren oder für vom Arzt privat verordnete Medikamente als außergewöhnliche Belastung an.
Selbstverständlich werden Ihre gespeicherten Daten keinster Weise weitergegeben.
Sie können jederzeit Einblick in die über Sie gespeicherten Daten verlangen und diese auf Verlangen jederzeit löschen lassen.
Einfach besser beraten. Ihre SchillerApotheke.